Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Dzengel IT und ihren Vertragspartnern. Stand: 2021.
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Dzengel IT (im Folgenden: Dzengel IT) und ihren/seinen Vertragspartnern (im Folgenden: Kunden).
1.2 Abweichende und ergänzende Regelungen bei Vertragsschluss gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
1.3 Vertragssprache ist Deutsch.
2.1 Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit zugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
3.1 Alle in den Angeboten und Preislisten von Dzengel IT genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nicht etwas anderes vermerkt ist.
4.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme eines von Dzengel IT erstellten Angebots durch den Kunden.
4.2 Soweit in dem Angebot von Dzengel IT keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist Dzengel IT 2 Wochen an das Angebot gebunden.
5.1 In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet Dzengel IT Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
5.2 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 5.1 gelten nicht bei der Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit und bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.3 Soweit die Haftung von Dzengel IT nach der Ziffer 5.1 ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Dzengel IT.
5.4 Mit den Regelungen dieser Ziffer 5. ist keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden gegeben.
5.5 Unabhängig von den vorstehenden Regelungen ist die Haftung von Dzengel IT, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei vertraglicher oder deliktischer Haftung, bei unentgeltlicher Lieferung von Produkten oder sonstiger Software wie folgt beschränkt: Dzengel IT haftet für Schäden, die auf einem Mangel der Software beruhen oder daraus resultieren, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder soweit Dzengel IT den Mangel arglistig verschwiegen hat.
5.6 Dzengel IT bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
6.1 Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Dzengel IT.
7.1 Bei Zahlungsverzug sowie bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist Dzengel IT berechtigt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Dzengel IT.
8.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.1 Der Kunde wird Lieferungen und Leistungen von Dzengel IT auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel überprüfen und entsprechende Rügen unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Erhalt der Lieferung/Leistung, schriftlich bei Dzengel IT erheben.
9.2 Bei Überschreiten dieser Frist gilt die Lieferung/Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
10.1 Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen gelten.
10.2 Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.1 Auf die Vertragsbeziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Dzengel IT, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.